Steuertricks – Zwischen Theorie und Praxis

Warum 95% der Steuertricks dich nur ärmer machen
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Warum 95% der Steuertricks dich nur ärmer machen

Steuern optimieren ist ein zentrales Thema in der Welt der Finanzen und Unternehmensführung. Doch der schmale Grat zwischen legaler Gestaltung und illegalen Tricks ist oft schwer zu erkennen. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen kritischen Blick auf die Diskrepanz zwischen Steuertricks in der Theorie und ihrer Anwendung in der Praxis.

Von der Gründung einer Stiftung über Geschenke an Geschäftspartner und das Laufenlassen aller Fahrzeuge über die Firma, bis hin zur Firmengründung im Ausland, der Auswanderung als Unternehmer und den speziell für große Player entwickelten Strukturen. Unser Ziel ist es, ein umfassendes Verständnis dafür zu schaffen, warum bestimmte Steuertricks nicht den gewünschten Erfolg bringen und welche Risiken sie bergen.

Gründung einer Stiftung: Ein Steuertrick unter der Lupe

Die Gründung einer Stiftung aus steuerlichen Gründen wird oft diskutiert. Die Frage dabei lautet: Warum sollte man eine Stiftung gründen, die steuerliche Vorteile bietet? Um dies zu verstehen, muss man die Grundlagen kennen: Eine Stiftung ist ähnlich wie eine GmbH eine Körperschaft.

Unterschied zwischen gemeinnütziger und nicht gemeinnütziger Stiftung

Hinsichtlich der Besteuerung ist es wichtig, zwischen gemeinnützigen und nicht gemeinnützigen Stiftungen zu unterscheiden. Nicht gemeinnützige Stiftungen, auch Familienstiftungen genannt, unterscheiden sich hauptsächlich im Hinblick auf die Empfänger der Erträge.

Gemeinnützige Stiftungen verwenden alle Erträge für gemeinnützige Zwecke und genießen Steuerbefreiungen. Für Unternehmer ist hingegen die Familienstiftung interessant, da hier das Vermögen – Unternehmen, Immobilien oder anderes – der Stiftung gehört und die Erträge an die Destinatäre, meist den Unternehmer oder seine Nachkommen, ausgeschüttet werden können.

Vorteile einer Stiftung im Vergleich zur GmbH

Ein wesentlicher Vorteil einer Stiftung gegenüber einer GmbH liegt in der möglichen Gewerbesteuerersparnis. Stiftungen müssen unter bestimmten Voraussetzungen keine Gewerbesteuer zahlen. Dies kann bei speziellen Anlageformen wie Immobilienvermietungen oder Aktieninvestitionen relevant sein. In der Praxis bietet dies jedoch oft keine signifikanten Vorteile gegenüber der Nutzung einer Holding-Gesellschaft, da auch dort Strategien zur Vermeidung von Gewerbesteuer auf bestimmte Einkünfte angewandt werden können.

Herausforderungen und Nachteile bei der Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung ist komplex und erfordert eine detaillierte Stiftungssatzung sowie die Anerkennung durch die zuständige Aufsichtsbehörde. Ein Mindestvermögen sichert den nachhaltigen Betrieb der Stiftung. Gründungskosten und eingebrachtes Kapital sind in der Regel nicht rückführbar. Die Stiftung ist somit eine langfristige Verpflichtung. Das Vermögen dient ausschließlich der Auszahlung von Erträgen; ein Zugriff auf das Kapital selbst ist nicht möglich.

Stiftungen eignen sich für die langfristige Sicherung und den Schutz von Vermögen über Generationen hinweg. Sie dienen dem Erhalt großer Vermögenswerte und sichern diese für die Zukunft ab. Die Destinatäre erhalten gemäß der Stiftungssatzung nur die Erträge. Für Unternehmer, die eine kurzfristige oder flexiblere Struktur benötigen, oder für die Zwecke einer Holding, ist eine Stiftung weniger geeignet.

Geschenke an Geschäftspartner

Viele Unternehmer erwägen, Geschäftspartnern Geschenke zu machen, um ihre geschäftlichen Beziehungen durch wohlüberlegte Präsente zu stärken. Sie beabsichtigen häufig, diese Aufwendungen über das Unternehmen abzuwickeln und steuerlich geltend zu machen. Jedoch ist die steuerliche Behandlung von Geschenken an Geschäftspartner mit einigen Fallstricken verbunden.

Die steuerliche Behandlung von Geschenken

Zu beachten ist, dass der Empfänger des Geschenks unter Umständen zur Versteuerung des Wertes verpflichtet ist. Dies geschieht in der Praxis zwar selten sofort, jedoch nehmen die Finanzbehörden insbesondere bei Betriebsprüfungen eine genaue Untersuchung vor. Sollte dabei festgestellt werden, dass Geschenke nicht ordnungsgemäß versteuert wurden, kann dies sowohl für den Schenkenden als auch für den Beschenkten steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Optionen bei der Betriebsprüfung

Im Rahmen einer Betriebsprüfung hat der schenkende Unternehmer zwei Möglichkeiten:

  1. Offenlegung: Er offenbart, ob der Geschäftspartner das Geschenk versteuert hat. Dies wird meist verneint, um den Geschäftspartner nicht zu belasten.
  1. Pauschalversteuerung: Er entscheidet sich für eine Pauschalversteuerung des Geschenks. Dies führt allerdings zu zusätzlichen Kosten, die den Wert des Geschenks übersteigen können.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Geschäftsgeschenken

Ein weiteres Problem betrifft den steuerlichen Abzug von Geschäftsgeschenken. Geschenke sind nur dann als Betriebsausgabe absetzbar, wenn ihr Netto-Anschaffungswert 35 Euro nicht übersteigt. Liegt der Wert des Geschenks über diesem Limit, ist der Abzug der Anschaffungskosten als Betriebsausgabe nicht möglich. Dies entspricht einer privaten Anschaffung. Zudem kann die Pauschalbesteuerung die steuerliche Situation weiter verkomplizieren.

Entgegen der landläufigen Meinung, Geschenke an Geschäftspartner seien ein cleverer Steuertrick, zeigt eine genauere Betrachtung, dass dies bei Überschreiten bestimmter Wertgrenzen sogar nachteiliger sein kann als eine private Schenkung. Die Doppelbelastung durch die Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen und die potenzielle Pauschalbesteuerung des geldwerten Vorteils beim Empfänger macht deutlich, dass dieser Weg steuerlich wenig vorteilhaft ist.

Steueroptimierung mit Firmenfahrzeugen: Wann lohnt es sich?

Die Idee, alle Fahrzeuge, einschließlich Privatfahrzeuge, über das Unternehmen laufen zu lassen, kursiert als beliebter Steuertipp unter Unternehmern. Auf den ersten Blick erscheint dies als attraktive Möglichkeit, um vermeintliche steuerliche Vorteile zu nutzen. Jedoch ist es fraglich, ob dies tatsächlich immer vorteilhaft ist.

Die 1%-Regelung und ihre Tücken

In der Praxis zeigt sich, dass die 1%-Regelung bei Gebrauchtwagen nicht immer zum gewünschten steuerlichen Vorteil führt. Die Regel besagt, dass der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Firmenwagens pauschal mit 1% des Listenpreises des Fahrzeugs pro Monat angesetzt wird. Häufig sind die tatsächlichen Kosten, die das Fahrzeug verursacht – durch Abschreibung, Leasing oder Betriebskosten wie Tanken – geringer als die steuerliche Belastung durch die 1%-Regelung. Dies führt zu einer sogenannten Kostendeckelung, bei der alle betrieblichen Ausgaben letztendlich privat versteuert werden müssen. Der erhoffte finanzielle Vorteil wird dadurch neutralisiert.

Nachteile des Verkaufs von Firmenfahrzeugen

Beim Verkauf von Firmenfahrzeugen an Privatpersonen ist die Gewährleistungspflicht zu beachten. Tritt nach dem Verkauf ein Mangel auf, haftet der Verkäufer und muss für die Kosten der Reparatur oder des Austauschs aufkommen. Dies kann zu unvorhergesehenen finanziellen Belastungen führen.

Zudem ist der Gewinn aus dem Verkauf eines Firmenfahrzeugs steuerpflichtig. Dies ist ein Nachteil, der bei privaten Verkäufen nicht besteht.

Die Entscheidung, Fahrzeuge über das Unternehmen laufen zu lassen, ist individuell zu treffen. Die Vorteilhaftigkeit hängt von mehreren Faktoren ab, wie der betrieblichen Nutzung, den Fahrzeugen und den familiären Bedürfnissen. Eine detaillierte Kalkulation ist notwendig, um die Steueroptimierung zu prüfen.

Firma im Ausland gründen und in Deutschland arbeiten

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland, etwa in Dubai mit seiner geringen oder gar nicht vorhandenen Steuerbelastung, übt auf viele Unternehmer eine große Anziehungskraft aus. Der Gedanke, den Firmensitz ins Ausland zu verlagern, während das Geschäftsmodell vollständig remote aus Deutschland geführt wird, erscheint zunächst als clevere Strategie zur Minimierung der Steuerlast auf Gewinne.

Steuern sparen mit Auslandsunternehmen: Die Realität für deutsche Unternehmer

Das Verständnis der steuerlichen Implikationen einer solchen Konstellation ist für dich von entscheidender Bedeutung. Die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland befreit dich nicht automatisch von der deutschen Steuerpflicht. 

Übst du als Geschäftsführer oder in leitender Position eine Tätigkeit von Deutschland aus, sei es im Home-Office oder in einem Büro, kann dies die Errichtung einer Betriebsstätte in Deutschland für das ausländische Unternehmen nach sich ziehen. Infolgedessen könnte das gesamte Einkommen der Firma der deutschen Besteuerung unterliegen, so als wärst du direkt in Deutschland ansässig.

Das Risiko der Doppelbesteuerung

Ein weiteres signifikantes Risiko stellt für dich die Doppelbesteuerung dar. Falls das Land, in dem du die Firma gegründet hast – nehmen wir als Beispiel Dubai – bestimmte Steuern erhebt, könnte dies zu einer steuerlichen Belastung sowohl im Gründungsland als auch in Deutschland führen. Die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Steuersystemen kann komplex und kostspielig sein. Oftmals übersteigen die damit verbundenen Verwaltungsaufwände die potenziellen Steuereinsparungen.

Effektive Steuergestaltung durch internationale Firmengründung

Für eine effektive Steuergestaltung ist es entscheidend, dass die Firmengründung im Ausland und deine persönliche Arbeits- und Lebenssituation harmonieren. Das bedeutet, dass du signifikante steuerliche Vorteile primär dann realisieren kannst, wenn du bereit bist, nicht nur dein Unternehmen, sondern auch deinen Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlegen.

Auswandern als Unternehmer

Für Unternehmer, die mit dem Gedanken spielen, aus Deutschland ins Ausland umzuziehen, birgt der Schritt über die Grenzen hinaus komplexe steuerliche Herausforderungen. Unabhängig von der Unternehmensform – ob Einzelunternehmen, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Holdingstruktur – stellt die Wegzugssteuer eine bedeutende steuerliche Hürde dar.

Die Wegzugssteuer: Eine vorweggenommene Steuerlast

Der deutsche Fiskus erhebt die Wegzugssteuer, um potenziellen Steuerverlusten vorzubeugen, die durch den Verkauf von Unternehmensanteilen nach einem Umzug des Unternehmers entstehen könnten. Diese Steuer wird fällig, indem fiktiv angenommen wird, dass das Unternehmen zum Zeitpunkt des Wegzugs verkauft wird. Die daraus resultierende Steuerlast fällt an den deutschen Staat, ohne dass ein tatsächlicher Verkauf an einen Käufer stattfindet. Dieses Prinzip gilt sowohl bei einem Umzug in steuerlich attraktive Länder wie Dubai als auch bei einem Wechsel innerhalb Europas, beispielsweise nach Österreich oder Spanien.

Absicherungs- und Abwehrstrategien gegen die Wegzugssteuer

Es gibt spezifische Strategien, um die Auswirkungen der Wegzugssteuer zu minimieren oder zu umgehen. Eine sorgfältige Planung bereits bei der Gründung des Unternehmens kann präventiv wirken. Allerdings sind nicht alle Situationen im Voraus planbar. In solchen Fällen sind alternative Methoden gefragt, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Die Komplexität dieser Thematik kann in manchen Fällen sogar die Veräußerung des Unternehmens als sinnvollste Option erscheinen lassen.

Strategien der Großkonzerne zur Steueroptimierung

In der Welt der global agierenden Börsenunternehmen sind fortschrittliche Steuerstrategien an der Tagesordnung. Ereignisse wie die Veröffentlichung der Panama Papers haben die Praktiken von Konzernen beleuchtet, die durch komplexe Strukturen in Ländern wie Irland, den Niederlanden oder den Cayman Islands ihre Steuerlast minimieren. Diese Konzerne nutzen legale Modelle wie die Lizenzbox, um Markenrechte oder Dienstleistungen ins Ausland zu verlagern und dort von niedrigeren Steuersätzen zu profitieren.

Das Lizenzboxmodell

Das Prinzip der Lizenzbox basiert auf der Verlagerung von Lizenzen für spezifische Dienstleistungen oder Markenrechte ins Ausland. Dort werden die anfallenden Lizenzgebühren zu günstigen Konditionen versteuert. Gleichzeitig können diese Kosten in Ländern wie Deutschland vollständig als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dieses Vorgehen, welches auch von großen deutschen und amerikanischen Konzernen praktiziert wird, ist oft legal, da die internationale Steuergesetzgebung in diesem Bereich lückenhaft ist.

Herausforderungen für mittelständische Unternehmen

Während diese Steueroptimierungsstrategien für Großkonzerne durchführbar und profitabel sind, stellen sie für mittelständische Unternehmen aufgrund des hohen Aufwands und der beträchtlichen Kosten eine Herausforderung dar. Selbst die Beratungs- und Strukturierungskosten für relativ nahe gelegene Länder wie die Schweiz, Liechtenstein, die Niederlande oder Irland können schnell fünf- bis sechsstellige Beträge erreichen. Hinzu kommen die laufenden Kosten für die Aufrechterhaltung dieser Strukturen.

Wann lohnen sich internationale Steuerstrategien?

Die Implementierung internationaler Steuerstrategien lohnt sich erst ab einem jährlichen Unternehmenseinkommen im siebenstelligen Bereich. Unterhalb dieser Schwelle sind die relativen Kosten und der administrative Aufwand im Vergleich zum potenziellen Steuervorteil meist zu hoch.

Fazit

Die Optimierung der Steuerlast durch komplexe Steuerstrategien erfordert tiefgreifendes Wissen und umfassende Planung. Der Versuch, durch kreative Steuergestaltungen Steuern zu sparen, muss sorgfältig gegen die potenziellen Risiken und rechtlichen Folgen abgewogen werden.

Ohne professionelle Beratung besteht die Gefahr, mehr Kosten zu verursachen als Einsparungen zu erzielen. Für mittelständische Unternehmer und solche, die eine flexible und kurzfristige Unternehmensstruktur bevorzugen, sind viele dieser Strategien möglicherweise nicht praktikabel.

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Unsere Dienstleistung ist stark nachgefragt. Um mit uns zusammenzuarbeiten, ist eine Anfrage notwendig. In einem kostenfreien Erstgespräch finden wir heraus, welche Strategien sich für Dich am besten eignen und welche Hebel bei Dir für den Durchbruch sorgen werden.

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Florian Helmensdorfer

Florian Helmensdorfer

Florian ist zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH). Er ist der Experte und das Genie bei der Umsetzung von Steuerkonzepten. Seine langjährige Erfahrung und die stetige Optimierung von Verträgen und Prozessen erlaubt eine schnelle und präzise Umsetzung von Steuerkonzepten. Florian´s Tätigkeit umfasst unter anderem die Tätigkeit als Stiftungsratsvorsitzender für eine Familienstiftung, Juror für den Businessplan-Wettbewerb von BayStartUp und Mandate bei einigen der höchstbewerteten Start-Ups in Deutschland.

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