Warum viele Steuerberater das Thema GmbH und Holding meiden

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Du hast sicherlich auch schon einmal mit deinem Steuerberater darüber gesprochen, ob sich eine GmbH für dich lohnen würde. Oft erhält man dann die Antwort, dass es sich noch nicht lohnen würde, weil man noch zu klein sei. Doch dahinter steckt oftmals etwas ganz anderes, und darauf möchte ich hier eingehen.

Das größte Problem in diesem Bereich ist die Unkenntnis. Viele kleine Steuerberater, insbesondere solche mit nur zwei oder drei Angestellten, betreuen hauptsächlich Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie GbRs. Sie haben oft wenig Erfahrung mit GmbHs oder Holdingstrukturen. Daher neigen sie dazu, ihren Mandanten eher davon abzuraten, eine GmbH zu gründen oder eine Holdingstruktur aufzubauen.

Merkmale und Unterschiede eines Einzelunternehmens und einer GbR

Eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) ist eine Rechtsform, bei der sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Unternehmen zu führen. Die GbR ist eine der einfachsten und flexibelsten Formen der Zusammenarbeit zwischen mehreren Personen. Die Gesellschafter haften bei einer GbR persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der GbR. Das bedeutet, dass sie mit ihrem Privatvermögen für Schulden der GbR haften.

Ein Unterschied zwischen Einzelunternehmen und GbR ist, dass bei einem Einzelunternehmen nur eine Person das Unternehmen führt und allein haftet, während bei einer GbR mindestens zwei Personen zusammenarbeiten und gemeinsam haften. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Einzelunternehmen in der Regel kleiner sind als GbRs, da sie nur von einer Person geführt werden, während GbRs meistens aus mehreren Personen bestehen und somit ein größeres Netzwerk und mehr Ressourcen haben können.

Wann sollte eine GbR oder ein Einzelunternehmen in eine GmbH oder Holding umgewandelt werden?

Die Entscheidung, ein Einzelunternehmen oder eine GbR in eine GmbH oder Holding umzuwandeln, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:

  • Haftungsbeschränkung: Wenn die Unternehmer das Risiko minimieren möchten, mit ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens haften zu müssen, kann es sinnvoll sein, eine GmbH zu gründen. Eine GmbH bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung, das heißt, dass nur das Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten haftet.
  • Größe und Wachstumspotential: Wenn das Unternehmen wächst und größer wird, kann es sinnvoll sein, eine GmbH zu gründen, um das Unternehmen besser strukturieren und auf zukünftiges Wachstum vorbereiten zu können. Eine GmbH bietet auch die Möglichkeit, neue Gesellschafter aufzunehmen oder Anteile zu verkaufen, um das Unternehmen zu finanzieren.
  • Steuerliche Vorteile: Eine GmbH bietet in einigen Fällen steuerliche Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmen oder einer GbR. Zum Beispiel kann eine GmbH Steuern sparen, indem sie Gewinne als Rücklage einbehält und nicht ausschüttet.
  • Nachfolgeregelung: Wenn das Unternehmen auf die nächste Generation übertragen werden soll, kann eine GmbH eine sinnvolle Option sein, da sie einfacher an Dritte oder die nächste Generation übertragbar ist als ein Einzelunternehmen oder eine GbR.

Eine Holding kann wiederum sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen mehrere Geschäftsbereiche oder Tochtergesellschaften hat. Durch eine Holdingstruktur können die verschiedenen Geschäftsbereiche separat geführt und das Risiko der einzelnen Tochtergesellschaften kann voneinander getrennt werden. Außerdem bietet die Holdingstruktur Steuervorteile und die Möglichkeit zur besseren Finanzierung.

Es ist wichtig, eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, um die beste Option für das Unternehmen zu finden.

Herausforderungen bei der Umwandlung von Einzelunternehmen in GmbHs und Holdingstrukturen

Unkenntnis

Steuerberater meiden GmbHs und Holdings oft aus Unkenntnis. Viele kleine Steuerberater haben in der Praxis nur Erfahrung mit Einzelunternehmen oder Personengesellschaften wie GbRs und haben nicht viele GmbHs in ihrem Klientel. Das führt dazu, dass sie oft keine Ahnung haben von der GmbH, geschweige denn von Holdingstrukturen.

Auch die konkrete Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH kann viele Fallstricke bergen. Hier gibt es nur wenige Profis unter den Steuerberatern, die aufgrund ihrer Erfahrung den richtigen Weg finden und die Umwandlung korrekt durchführen können. Daher ist die Angst vor Fehlern in diesem Bereich berechtigt, und Steuerberater, die sich nicht sicher sind, raten lieber davon ab, den Schritt zu wagen.

Unsicherheit

Ein weiteres Problem ist die Unsicherheit. Wenn man sich nicht gut in einem Thema auskennt, hat man oft Angst, etwas falsch zu machen. Das betrifft auch Steuerberater, die vor allem Einzelunternehmen betreuen. Sie möchten ihren Mandanten das Gefühl geben, dass sie sich mit dem Thema auskennen, obwohl dies nicht der Fall ist. Diese Angst kann dazu führen, dass sie ihren Mandanten eher raten, bei ihrem bisherigen Status als Einzelunternehmer zu bleiben.

Fehlende Kapazität

Ein weiterer Grund, warum Steuerberater das Thema GmbH und Holding meiden, ist die fehlende Kapazität. Steuerberaterkanzleien sind in der Regel stark ausgelastet und haben viele Aufgaben zu bewältigen. Daher haben sie oft keine Zeit, sich mit dem zusätzlichem Aufwand zu beschäftigen, der durch die Gründung einer GmbH oder Holdingstruktur entstehen würde.

Fazit

Als Mandant solltest du dir jedoch bewusst sein, dass diese Gründe nicht unbedingt gegen eine GmbH oder Holdingstruktur sprechen. Wenn du Zweifel hast, hole dir eine zweite Meinung ein und informiere dich selbstständig. Schließlich kannst nur du selbst entscheiden, welcher Weg für dich und dein Unternehmen der beste ist. Wenn du unsere Einschätzung haben möchtest, nimm Kontakt mit uns auf. Wir helfen dir gerne weiter.

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Florian Helmensdorfer

Florian Helmensdorfer

Florian ist zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH). Er ist der Experte und das Genie bei der Umsetzung von Steuerkonzepten. Seine langjährige Erfahrung und die stetige Optimierung von Verträgen und Prozessen erlaubt eine schnelle und präzise Umsetzung von Steuerkonzepten. Florian´s Tätigkeit umfasst unter anderem die Tätigkeit als Stiftungsratsvorsitzender für eine Familienstiftung, Juror für den Businessplan-Wettbewerb von BayStartUp und Mandate bei einigen der höchstbewerteten Start-Ups in Deutschland.

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