3 teure Steuerfehler beim Wechsel in die GmbH

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Die 3 TEUERSTEN Steuerfehler beim Wechsel in die GmbH

Wir möchten euch auf die drei teuersten Fehler hinweisen, die beim Wechsel der bisherigen Rechtsform von einem Einzelunternehmen beziehungsweise einer Personengesellschaft in eine GmbH passieren können. Jeder dieser Fehler kann zu sehr hohen Steuernachzahlungen führen. Oftmals werden diese Fehler erst Jahre später im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt und können euch daher kalt erwischen und sogar existenzgefährdend sein.

Erster Fehler: Verschleierte Sachgründung

Ihr habt ein gut laufendes Unternehmen und gründet zusätzlich eine GmbH, die das bisherige Geschäft weiterführt. Das bisherige Einzelunternehmen oder die Personengesellschaft soll künftig als GmbH weitergeführt werden, oft motiviert durch die niedrigere Besteuerung der GmbH oder die Haftungsbeschränkung. Häufig will man sich die Sache einfach machen und gründet eine GmbH, durch Bar-Gründung, diese neu gegründete GmbH führt dann das bisherige Unternehmen eins zu eins weiter. In der Praxis wird immer wieder versucht, die schwierigen Probleme der Umwandlung eines Einzelunternehmens über eine verschleierte Gründung zu umgehen.

Zusätzliche Zahlungen und rechtliche Konsequenzen

Mit der verschleierten Gründung will man die höheren Umwandlungskosten für das bisherige Unternehmen in eine GmbH sparen. Oftmals passiert dieser Vorgang sogar aus Unwissenheit.

Die erste Konsequenz daraus ist, dass die Sacheinlage, in diesem Fall die Bareinlage, die ihr bei der Gründung einer GmbH eingezahlt habt, nochmals geleistet werden muss. Der Gesellschafter und Geschäftsführer haben bei der Gründung der Gesellschaft eidesstattlich versichert, die Stammeinlage erbracht zu haben. Nach dem GmbH-Gesetz kann dies sogar mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

Steuerliche Folgen und erhebliche Nachzahlungen

Die zweite Konsequenz ist auch steuerlich gesehen bei einer verschleierten Sachgründung ein Super-GAU. Die Einbringung des bisherigen Unternehmens im Rahmen der verschleierten Gründung führt beim Einzelunternehmen zu einer Betriebsaufgabe und ist demnach gleichzusetzen mit einer Veräußerung eures Unternehmens. Im Endeffekt hast du dein Unternehmen an eine neue GmbH verkauft und nur auf den Kaufpreis verzichtet, weil du der Gesellschaft angehörst. Dabei hat man die Rechnung jedoch ohne das Finanzamt gemacht. Es muss der komplette Unternehmenswert versteuert werden. 

Man kann hier von einem durchschnittlichen Gewinn der letzten drei Jahre mal Faktor 5 ausgehen. Somit ergibt sich bei einem durchschnittlichen Gewinn von 70.000 Euro im Jahr ein Unternehmenswert von 350.000 Euro. Daraus kann eine sehr hohe Steuernachzahlung resultieren.

Zweiter Fehler: Verdeckte Sacheinlage

Dieser Fehler lässt sich am besten anhand eines Beispiels erklären: Ihr gründet eure GmbH in bar und verwendet das eingezahlte Stammkapital dafür, um zum Beispiel Gegenstände aus dem Vermögen eines Gesellschafters zu kaufen. Das könnte zum Beispiel sein, dass ihr den privaten PKW eines Gesellschafters kauft, da ihr ihn künftig von der Steuer der GmbH absetzen möchtet. 

Ein weiteres Beispiel ist, dass ihr die Stammeinlage in Form eines Darlehens an den Gesellschafter ausgibt. 

Insolvenzrisiko und wiederholte Einlageverpflichtung

Die Konsequenz hieraus ist, dass die Einlageverpflichtungen nicht erlischt und daher ein weiteres Mal gefordert werden könnte. Es kann also passieren, dass zum Beispiel in einer Insolvenz der Insolvenzverwalter von euch ein weiteres Mal die Zahlung der Stammeinlage fordert.

Dritter Fehler: Betriebsaufspaltung – Arbeitszimmer

In diesem Fall betrifft die Betriebsaufspaltung im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer, wenn der Gründer die GmbH am eigenen Wohnsitz oder in der Privatwohnung gründet und dadurch eine sogenannte Betriebsaufspaltung entsteht. 

Das Arbeitszimmer in eurer Immobilie wird dann zum Teil des Gewerbebetriebs. 

Zum Problem wird es, wenn ihr dieses Arbeitszimmer nicht mehr benutzt, weil ihr zum Beispiel in angemietete Räumlichkeiten oder ein neues Büro umzieht. Man spricht hier dann von dem fiktiven Besitzunternehmen, dass in diesem Zusammenhang, also wenn ihr die Räume aufgebt, aufgelöst wird. 

Steuerliche Konsequenzen der Betriebsaufspaltung

Die GmbH-Anteile müssen dementsprechend mit dem privaten Steuersatz und dem Unternehmenswert der GmbH voll versteuert werden. Die stillen Reserven, die in der GmbH stecken, müssen dann aufgedeckt werden.

Wenn ihr eine nicht entdeckte Betriebsaufspaltung erkennt, ist es wichtig, dass ihr die Nutzungsverhältnisse weiter aufrechterhalten könnt, um eine Betriebsaufgabe zu verhindern. In der Praxis sehen wir immer wieder Unternehmen und Selbständige, die völlig unberaten zum Notar gehen und dann die teure Post vom Finanzamt erst Jahre später bekommen.

Fazit

Wenn ihr in der Lage seid, euer Unternehmen in eine GmbH oder in eine Holding umzuwandeln, nutzt auf jeden Fall unsere kostenfreie Ersteinschätzung. Damit können wir uns euren Fall individuell ansehen, um solche teuren Fehler zu vermeiden. 

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Florian Helmensdorfer

Florian Helmensdorfer

Florian ist zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH). Er ist der Experte und das Genie bei der Umsetzung von Steuerkonzepten. Seine langjährige Erfahrung und die stetige Optimierung von Verträgen und Prozessen erlaubt eine schnelle und präzise Umsetzung von Steuerkonzepten. Florian´s Tätigkeit umfasst unter anderem die Tätigkeit als Stiftungsratsvorsitzender für eine Familienstiftung, Juror für den Businessplan-Wettbewerb von BayStartUp und Mandate bei einigen der höchstbewerteten Start-Ups in Deutschland.

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