Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln: Ein Fallbeispiel!

GmbH-Umwandlung: Ein Fallbeispiel, Faraone+, Steuerberatungsgesellschaft in Künzelsau
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GmbH-Umwandlung durchgerechnet am Fallbeispiel (2023)

Der heutige Beitrag ist vor allem für Selbstständige interessant, die sich schon länger mit der Umwandlung ihres Einzelunternehmens in eine GmbH beschäftigen. Am Beispiel eines konkreten Falles wollen wir uns anschauen, wie viel Steuern man wirklich mit einer GmbH spart und ab wann sich eine GmbH rechnet. 

Ausgangssituation

In unserem Fallbeispiel haben wir einen Selbstständigen, der eine Online-Agentur mit 5 Mitarbeitern betreibt. Pro Jahr erzielt er 500.000 € Umsatz und mit diesen 500.000 € Umsatz erzielt er 200.000 € Gewinn. Der Selbstständige ist nicht verheiratet, hat keine Kinder und die Umsätze und Gewinne sollen perspektivisch weiter steigen.

Die aktuelle Steuerlast des Einzelunternehmens wollen wir zunächst darstellen. Dabei vernachlässigen wir die Gewerbesteuer und konzentrieren uns auf die Einkommensteuer. Die Frage ist nun, wie viel Einkommensteuer bei 200.000 € Gewinn anfällt. Unter Vereinfachung des Modells, also ohne Berücksichtigung von Themen wie Kranken- und Rentenversicherung, um den Effekt klar darzustellen, kommen wir mit Solidaritätszuschlag auf eine Steuerlast von 78.000 € bei 200.000 € Gewinn. Das ergibt eine Durchschnittsbelastung von 39%. Fast 40 Prozent seiner 200.000 € muss der Einzelunternehmer abgeben, die sogenannte Grenzsteuerbelastung liegt bei 42 Prozent. 

Was passiert nun, wenn er sein Unternehmen in eine GmbH umwandelt? Zunächst wird ein Geschäftsführergehalt zwischen der GmbH und dem ehemaligen Einzelunternehmer vereinbart, der bei unserem Modell bei 60.000 € pro Jahr liegt. Dadurch reduziert sich der Gewinn in der GmbH von 200.000 €  auf 140.000 €, da das Geschäftsführergehalt abgezogen werden muss. Dieses Geschäftsführergehalt von 60.000 € wird privat versteuert, was zu Steuern von ca. 15.000 € pro Jahr führt. 

EinzelunternehmenGmbH
Umsatz500.000 EUR500.000 EUR
Gewinn200.000 EUR140.000 EUR
Geschäftsführer-Gehalt0 EUR60.000 EUR
Steuern pro Jahr insgesamt78.000 EUR57.000 EUR
Vergleich Einzelunternehmen vs GmbH

Die verbleibenden 140.000 € sind dann Gewinn in der GmbH, auf den etwa 30% Körperschafts- und Gewerbesteuer anfallen. Das sind 42.000 €. Zusammen mit den 15.000 € Steuern auf das Geschäftsführergehalt ergibt sich eine Gesamtsteuerlast von 57.000 €. Im Vergleich dazu betrug die Steuerlast im Einzelunternehmen 78.000 €. Man kann also ausrechnen, dass sich eine Steuerersparnis von 21.000 € pro Jahr ergibt.

Kosten

Die Umwandlung in eine GmbH ist allerdings mit Kosten verbunden. Die Beratungskosten für einen erfahrenen Steuerberater und vielleicht einen Rechtsanwalt werden auf rund 6.000 € geschätzt. Dazu kommen die Notarkosten, die in unserem Beispielfall auf ca. 3.000 € veranschlagt werden. Wenn man kleinere Nebenkosten dazu rechnet, kommt man auf Gesamtkosten von rund 10.000 € für die Umwandlung des Einzelunternehmens in eine GmbH. Allerdings ist die einmalige Investition von 10.000 € innerhalb eines halben Jahres durch die jährliche Steuerersparnis von 21.000 € wieder amortisiert.

Dauer

Die Dauer einer solchen Umwandlung liegt in der Regel bei vier bis sechs Wochen. Im Einzelunternehmen gibt es vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer und am Ende des Jahres wird die jährliche Einkommensteuer angerechnet. 

In der GmbH läuft es ähnlich, allerdings auf einen niedrigeren Gewinn, da das Geschäftsführergehalt abgezogen wird. Auf dieses Geschäftsführergehalt wird die Lohnsteuer direkt monatlich abgeführt. 

Fazit

Generell lohnt sich eine Umwandlung ab einem Gewinn von 100.000 € in einem Einzelunternehmen, je nach privater steuerlicher Situation. Mit jedem Euro mehr Gewinn lohnt sich die Umwandlung natürlich schneller. Umso schneller sind die Kosten wieder drin und jeder Euro, der in der GmbH mehr verdient wird, löst einen neuen Steuervorteil gegenüber dem Einzelunternehmen aus. Aber auch bei geringeren Umsätzen und Gewinnen ab 50.000 € pro Jahr kann sich eine GmbH lohnen, je nach Strukturierung. 

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Florian Helmensdorfer

Florian Helmensdorfer

Florian ist zertifizierter Berater für die Immobilienbesteuerung und Immobilienverwaltung (IFU / ISM gGmbH). Er ist der Experte und das Genie bei der Umsetzung von Steuerkonzepten. Seine langjährige Erfahrung und die stetige Optimierung von Verträgen und Prozessen erlaubt eine schnelle und präzise Umsetzung von Steuerkonzepten. Florian´s Tätigkeit umfasst unter anderem die Tätigkeit als Stiftungsratsvorsitzender für eine Familienstiftung, Juror für den Businessplan-Wettbewerb von BayStartUp und Mandate bei einigen der höchstbewerteten Start-Ups in Deutschland.

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